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   VG Wiesbaden, 14.12.2018 - 3 L 786/18.WI   

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VG Wiesbaden, 14.12.2018 - 3 L 786/18.WI (https://dejure.org/2018,66320)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 14.12.2018 - 3 L 786/18.WI (https://dejure.org/2018,66320)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 14. Dezember 2018 - 3 L 786/18.WI (https://dejure.org/2018,66320)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus VG Wiesbaden, 14.12.2018 - 3 L 786/18
    Die Vorstellung, dass nur Beamte derselben Laufbahngruppe miteinander vergleichbar sind, stellt den grundlegenden Inhalt des Laufbahnprinzips dar, das als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums i.S.d. Art. 33 Abs. 5 GG anerkannt ist (BVerwG, Urteil vom 02.03.2017 - 2 C 21.16 -, juris Rdnr. 41 ff.).

    Eine unmittelbare Konkurrenz von Beamten unterschiedlicher Laufbahnen ist somit nur im Fall des Laufbahnwechsels möglich (BVerwG, Urteil vom 02.03.2017 - 2 C 21.16 -, a.a.O. Rdnr. 46).

  • VGH Hessen, 19.11.1993 - 1 TG 1465/93

    Beamtenrecht: Beachtung des Gebotes der Bestenauslese bei Beförderungen -

    Auszug aus VG Wiesbaden, 14.12.2018 - 3 L 786/18
    Die mit dem Erstellen dienstlicher Beurteilungen verfolgten Zwecke, eine strikt am Leistungsprinzip orientierte Personalauslese zu ermöglichen, ferner den Interessen des Beamten zu dienen, unter Wahrung des Leistungsgrundsatzes und des Gleichbehandlungsgebotes im Rahmen der dienst- und haushaltsrechtlichen Beförderungsmöglichkeiten angemessen in höhere Ämter aufzusteigen, und schließlich dem Dienstherrn eine unentbehrliche Grundlage für den optimalen Personaleinsatz zu liefern, können nur dann erreicht werden, wenn in Beurteilungen hinreichend differenziert wird (Hess. VGH, Beschluss vom 19.11.1993 - 1 TG 1465/93 -, juris; BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 -, juris).

    Dies kann das Gericht offenlassen, denn eine Vergabe von lediglich zwei Notenstufen ist unabhängig davon, worauf diese beruht, ungenügend (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 ; Beschluss vom 19. April 1995 - 1 TG 2801/94 -).

  • VGH Hessen, 04.02.2015 - 1 A 1033/14

    Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer für die Klägerin am 25.

    Auszug aus VG Wiesbaden, 14.12.2018 - 3 L 786/18
    Dienstliche Beurteilungen können grundsätzlich auch bei gebündelt bewerteten Dienstposten rechtmäßig erstellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 - 2 C 27.14 - Hess. VGH, Urteil vom 04.02.2015 - 1 A 1033/14 -, juris).

    Fehlt es an einer Dienstpostenbewertung, so setzt eine rechtmäßige Auswahlentscheidung aber voraus, dass in den dienstlichen Beurteilungen eine Darstellung der Wertigkeit der Aufgaben des Dienstpostens erfolgt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 04. Februar 2015 - 1 A 1033/14 -) und dass ihnen zu entnehmen ist, wie die auf dem Dienstposten gezeigten Leistungen gemessen an den Anforderungen des innegehabten statusrechtlichen Amtes zu bewerten sind (vgl. Hess. VGH. Beschluss vom 23. März 2017 - 1 B 2703/16 -).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Wiesbaden, 14.12.2018 - 3 L 786/18
    Die Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ist verfahrensrechtlich nicht abgesichert, wenn die schriftliche Dokumentation der Wertigkeit der wahrgenommenen Aufgaben nicht während des Auswahlverfahrens, sondern erst im gerichtlichen Verfahren erfolgt (vgl. zu den Anforderungen an die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rdnr. 22 ff.).
  • VGH Hessen, 20.06.2014 - 1 E 970/14

    Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

    Auszug aus VG Wiesbaden, 14.12.2018 - 3 L 786/18
    Hiervon ist ein Viertel anzusetzen (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 20.06.2014 - 1 E 970/14 - ).
  • VGH Hessen, 12.03.1996 - 1 UE 2563/95

    Verspätete Erhebung von Einwänden gegen eine dienstliche Beurteilung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 14.12.2018 - 3 L 786/18
    Dabei ist auch zu berücksichtigten, dass Einwendungen gegen die eigene dienstliche Beurteilung der Antragstellerin verwirkt sind, da diese nicht innerhalb eines Jahres seit Eröffnung der dienstlichen Regelbeurteilung Widerspruch erhoben hat (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 12.03.1996 - 1 UE 2563/95 -, juris).
  • VGH Hessen, 21.03.2018 - 1 B 1674/17

    Unzulässiger Ausschluss vom Auswahlverfahren

    Auszug aus VG Wiesbaden, 14.12.2018 - 3 L 786/18
    Eine Erhöhung des Streitwerts im Hinblick auf die Freihaltung mehrerer Planstellen ist nicht angezeigt (Hess. VGH, Beschluss vom 21.03.2018 - 1 B 1674/17 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2015 - 1 B 1104/15

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Beamten durch seine

    Auszug aus VG Wiesbaden, 14.12.2018 - 3 L 786/18
    Es unterliegt nämlich nicht der Dispositionsbefugnis des Dienstherrn, für einen um Rechtsschutz nachsuchenden Bewerber eine nicht streitbefangene Planstelle freizuhalten und später mit dem im Auswahlverfahren zunächst unterlegenen Beamten zu besetzen, wenn sich im Gerichtsverfahren die Fehlerhaftigkeit der Auswahlentscheidung herausstellen sollte, weil auch die anderweitige, freigehaltene Planstelle erst nach einem auf sie bezogenen Vergabeverfahren besetzt werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, juris Rdnr. 21; ferner Hess. VGH, Beschluss vom 23.04.2012 - 1 B 2284/11 -, juris Rdnr. 3 f.; OVG NRW, Beschluss vom 26.11.2015 - 1 B 1104/15 -, juris Rdnr. 6).
  • VGH Hessen, 23.04.2012 - 1 B 2284/11

    Beförderung bei sog. gebündelten Dienstposten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 14.12.2018 - 3 L 786/18
    Es unterliegt nämlich nicht der Dispositionsbefugnis des Dienstherrn, für einen um Rechtsschutz nachsuchenden Bewerber eine nicht streitbefangene Planstelle freizuhalten und später mit dem im Auswahlverfahren zunächst unterlegenen Beamten zu besetzen, wenn sich im Gerichtsverfahren die Fehlerhaftigkeit der Auswahlentscheidung herausstellen sollte, weil auch die anderweitige, freigehaltene Planstelle erst nach einem auf sie bezogenen Vergabeverfahren besetzt werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, juris Rdnr. 21; ferner Hess. VGH, Beschluss vom 23.04.2012 - 1 B 2284/11 -, juris Rdnr. 3 f.; OVG NRW, Beschluss vom 26.11.2015 - 1 B 1104/15 -, juris Rdnr. 6).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 14.12.2018 - 3 L 786/18
    Das bei einer Beförderung zu vergebende Statusamt wird nicht nur durch die Amtsbezeichnung und das ihm vom Besoldungsgesetzgeber zugewiesene Endgrundgehalt, sondern auch durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Laufbahn oder Laufbahngruppe bestimmt (BVerfG, Beschluss vom 17.01.2012 - 2 BvL 4/09 -, BVerfGE 130, 52, 69; BVerwG, Urteil vom 22.06.2006 - 2 C 26.05 -, BVerwGE 126, 182).
  • VGH Hessen, 19.04.1995 - 1 TG 2801/94

    Beförderungsauswahlverfahren: einstweilige Anordnung zur Sicherung des Anspruchs

  • BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09

    Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • VGH Bayern, 12.09.2017 - 6 CE 17.1220

    Konkurrentenstreit - Rechtmissbräuchliches Begehren auf Blockade sämtlicher

  • VGH Hessen, 17.01.1995 - 1 TG 1483/94

    Stellenbesetzung: kein Anspruch auf eine einstweilige Anordnung, wenn Bewerbung

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

  • VG Kassel, 09.06.2022 - 1 L 2040/21
    Die mit dem Erstellen dienstlicher Beurteilungen verfolgten Zwecke, eine strikt am Leistungsprinzip orientierte Personalauslese zu ermöglichen, ferner den Interessen des Beamten zu dienen, unter Wahrung des Leistungsgrundsatzes und des Gleichbehandlungsgebotes im Rahmen der dienst- und haushaltsrechtlichen Beförderungsmöglichkeiten angemessen in höhere Ämter aufzusteigen, und schließlich dem Dienstherrn eine unentbehrliche Grundlage für den optimalen Personaleinsatz zu liefern, können nur dann erreicht werden, wenn in Beurteilungen hinreichend differenziert wird (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 -, juris Rn. 22; VG Wiesbaden, Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 3 L 786/18.WI -, juris Rn. 61).

    Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat es im Ergebnis offengelassen, ob eine Beurteilungsskala der Beurteilungsrichtlinien, die lediglich fünf Notenstufen umfasse, als rechtswidrig anzusehen wäre, da sie keine an dem Maßstab der Bestenauslese orientierte Auswahlentscheidung ermögliche (vgl. VG Wiesbaden, Beschlüsse vom 14. Dezember 2018 - 3 L 786/18.WI -, juris Rn. 62, und vom 30. Juli 2018 - 3 L 2393/17.WI -, juris Rn. 53).

    Eine Vergabe von lediglich zwei Notenstufen ist unabhängig davon, worauf diese beruht, ungenügend (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19. April 1995 - 1 TG 2801/94 -, juris Rn. 9, 16 f.; VG Wiesbaden, Beschlüsse vom 14. Dezember 2018 - 3 L 786/18.WI -, juris Rn. 62 f., und vom 30. Juli 2018 - 3 L 2393/17.WI -, juris Rn. 53).

  • VG Wiesbaden, 10.07.2019 - 3 L 5523/17

    Zum Beurteilungssystem im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst;

    Dies gilt nach Auffassung der Kammer auch dann, wenn über die Besetzung der freigehaltenen Planstelle bereits in dem streitgegenständlichen Auswahlverfahren entschieden wurde, der Dienstherr aber im Nachhinein zusichert, diese Stelle für den im Auswahlverfahren zunächst unterlegenen Beamten freizuhalten ( VG Wiesbaden, Beschluss vom 14.12.2018 - 3 L 786/18.WI - ).
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